Mediziner müssen mittlerweile jede fünfte Rechnung anmahnen.

Zahlen Ihre Patienten Ihre Arztrechnungen nicht fristgerecht ,nur
teilweise oder sogar überhaupt nicht ?
Die
Zahlungsmoral der Patienten wird immer schlechter. Oft müssen
Arztrechnungen angemahnt werden. Fünfstellige Außenstände sind bei
den Medizinern längst keine Seltenheit mehr.
"Viele tun
so, als ob sie die Gesetze nicht kennen würden." Längst gängige
Praxis sei es etwa, dass Privatpatienten ihre Rechnungen erst
begleichen, wenn ihre Versicherung gezahlt habe. Mahnungen würden
vielfach schlicht ignoriert, selbst Anrufe blieben ohne Reaktion.
Für die Zahnmediziner hat das Folgen. Sie müssen etwa das Geld für
Labor und Zahntechniker vorschießen und bleiben auf den Kosten
sitzen. Zusammen mit den sinkenden Patientenzahlen könne das
durchaus dazu führen, dass manchem Zahnarzt finanziell "das Wasser
bis zum Hals steht",(Die Welt)
Haben
Sie vor diesem Hintergrund einmal überlegt, wie hoch die Summe
Ihrer Außenstände ist und wieviel Sie davon abschreiben
können?
Der Kostenvorteil des anwaltlichen
Forderungseinzuges durch die Anwaltskanzlei Ackenheil,
Forderungsmanagement für Mediziner, im Verhältnis zu den
klassischen Inkassodienstleistern ist
evident.
Wir
fordern gerne mit unserem anwaltlichen Know-How (Mahnschreiben,
Mahnbescheidsbeantragung, Prozessführung, Zwangsvollstreckung) Ihre
offenen Forderungen ein.
Beauftragen Sie ein Inkassounternehmen und es kommt aufgrund des
Zahlungsausfalls dennoch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung
müssen Sie zum „Vertragsanwalt“ des Inkassounternehmens. Dies ist
jedoch in der Regel nicht der Anwalt Ihres Vertrauens.Im Gegensatz
zu Inkassobüros sind Anwaltskanzleien zur umfassenden Durchführung
des Verfahrens befugt. Zahlt der Schuldner trotz anwaltlicher
außergerichtlicher Aufforderung nicht, kann die Forderung durch die
Anwaltskanzlei Ackenheil, Forderungsmanagement für Mediziner,
bundesweit auch gerichtlich geltend gemacht
werden.
Bei
uns erhalten Sie die komplette Leistung aus einer Hand. Beauftragen
Sie uns zur Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer außenstehenden
Forderungen -
Schnell, kompetent, günstig und in einer einfachen
Verfahrensweise.
Wir benötigen lediglich eine
Beauftragung/Vollmacht, die ursprüngliche Rechnung sowie die
Mahnungen und legen los. Sollte der Schuldner trotz erfolgreicher
Titulierung nicht zahlen, wird umgehend die Zwangsvollstreckung
betrieben. Oftmals gelingt es uns jedoch bereits außergerichtlich,
die Patienten zur Zahlung ihrer Arztrechnung zu bewegen.
Die Kosten des Verfahrens
trägt in diesen Fällen der Schuldner. Dies umfasst auch die eigenen
anwaltlichen Gebühren.
Deswegen:
Sollte es dennoch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen
sind unsere Kosten anrechenbar.
Konzentrieren
Sie sich wieder auf Ihre eigentliche
Praxisarbeit.
Nachdem Sie uns mit der Beitreibung
Ihrer offenen Forderungen beauftragt haben, können Sie sich wieder
allein Ihrer eigentlichen Tätigkeit, Ihren Patienten
widmen.
Hohe
Erfolgsquote
Durch unser
fachliches Know-how, das professionelle Auftreten und die
nachhaltige Forderungsüberwachung erzielen wir bei der Beitreibung
von Außenständen nachweisbar weit überdurchschnittliche
Erfolgsquoten. Zinsen werden von uns fortlaufend berechnet und
Ihrem Schuldner automatisch in Rechnung
gestellt.
Im
Rahmen der außergerichtlichen Tätigkeit werden bereits in nicht
unerheblichem Maße Vergleiche mit den Schuldnern und
Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen, die durch unsere Kanzlei
überwacht werden.
Sollte eine außergerichtliche Klärung nicht möglich sein, wird nach
Absprache für den schuldig gebliebenen Patienten das gerichtliche
Mahnverfahren eingeleitet. Mahn- und Vollstreckungsbescheid werden
nach Absprache ohne Zeitverzögerung beantragt. Nach Zustellung des
Mahnbescheides und Ablauf einer Frist wird Antrag auf Erlass des
Vollstreckungsbescheids gestellt.
Nach der Titulierung und weiter Zahlungsverweigerung durch den
Schuldner lassen wir die Forderung durch einen Gerichtsvollzieher
vollstrecken.Vergleiche mit dem Schuldner werden natürlich
ausschließlich nach Rücksprache mit Ihnen geschlossen.
Bei
uns erhalten Sie die komplette Leistung aus einer Hand.
Beauftragen Sie uns zur Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer
außenstehenden Forderungen -
Schnell, kompetent, günstig und in einer einfachen
Verfahrensweise.
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